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2. Haftung dritter Parteien

Wared/Oberlechner1. AuflFebruar 2023

2.1 Allgemeines zur Haftung Dritter

Grundsätzlich werden sowohl auf Seiten des Käufers wie auch auf Seiten des Verkäufers verschiedene externe Berater (zB Rechtsberater, Investmentbanker, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) mit der Vorbereitung, Strukturierung und Umsetzung (bestimmter Teilaspekte) einer Unternehmenstransaktion beauftragt.

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