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1. Entscheidungskompetenzen

Wutscher7. AuflJuli 2023

Die VwG erkennen gem Art 130 Abs 1 B-VG über Beschwerden2424Die im früheren Art 130 Abs 1 Z 4 B-VG vorgesehene Beschwerde gegen Weisungen im Schulrecht ist seit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl I 2017/138, nicht mehr möglich.

gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit,

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