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1. Einordnung

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

1.1. Nach verwaltungsrechtlichen Anknüpfungspunkten

Staatliche Subventionen werden aus dem Haushalt der Gebietskörperschaften und sohin aus öffentlichen Mitteln gewährt. Der Umstand, dass mit der Vergabe bzw. Verwaltung der Subventionen häufig externe Dienstleister wie zB ausgegliederte Rechtsträger betraut werden, ändert daran nichts.

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