Die über das landesgesetzliche Bettelverbot hinausgehende ortspolizeiliche VO der Stadtgemeinde Fürstenfeld betreffend ein Verbot passiven Bettelns ist mangels Vorliegens eines örtlichen Missstandes gesetzwidrig.
Die über das landesgesetzliche Bettelverbot hinausgehende ortspolizeiliche VO der Stadtgemeinde Fürstenfeld betreffend ein Verbot passiven Bettelns ist mangels Vorliegens eines örtlichen Missstandes gesetzwidrig.
