Die Umwidmung einer Grundfläche, die sich Jahrzehnte im Eigentum des Landes Niederösterreich befunden hat, von Bauland - Wohngebiet in Grünland - Grüngürtel im örtlichen Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hinterbrühl im Hinblick auf die wachsende Siedlungsentwicklung im Wienerwald ist nicht gesetzwidrig.

