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2. Wienerwald-Deklaration zwecks Verbauungsstopps

Kind1. AuflMärz 2008

Die Umwidmung einer Grundfläche, die sich Jahrzehnte im Eigentum des Landes Niederösterreich befunden hat, von Bauland - Wohngebiet in Grünland - Grüngürtel im örtlichen Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hinterbrühl im Hinblick auf die wachsende Siedlungsentwicklung im Wienerwald ist nicht gesetzwidrig.

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