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1. Anwendungsbereich (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Räumlicher Anwendungsbereich: Rom II gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks (Art 1 Abs 4). Der Begriff „Mitgliedstaat“ iSd Bestimmungen der Rom II-VO bezieht sich daher auch auf alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark (Art 1 Abs 4). Irland hat von seiner Optin

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Möglichkeit gem ex-Art 69 EGV iVm Protokoll Nr 4 (jetzt: Protokoll Nr 21) über die Position von Großbritannien und Irland Gebrauch gemacht (ErwG 39).

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