Nach dem Auffinden der passenden IPR-Rechtsquelle (siehe Rz 1/13 ff) stellt sich zunächst die Frage nach einer erfolgten Rechtswahl, falls eine solche in dem betreffenden Rechtsgebiet überhaupt zulässig ist (siehe Rz 1/74). Wurde eine Rechtsordnung gewählt, ist zunächst einmal die Regel aufzusuchen, die eine solche Rechtswahl erlaubt.