Das österr IPR (bestehend aus dem IPRG und IPR-Staatsverträgen) geriet mit dem EU-Beitritt zunehmend unter EU-rechtlichen Einfluss. Diesen rechtlichen Einfluss machen folgende Rechtsquellen aus:[Staatsvertrag zwischen EU-Mitgliedstaaten: Römisches Ük über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht = EVÜ (ab 17.12.2009 übergeführt in die VO Rom I).]
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