Gem § 53 IPRG gehen IPR-Regeln aus Staatsverträgen den IPRG-Normen vor. Solche Staatsverträge sind insbesondere die zahlreichen von Österreich und neuerdings (durch die Kompetenz des Art 81 AEUV) auch von der EU für ihre Mitgliedstaaten ratifizierten IPR-Abkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Niederlande). Von besonderer Bedeutung für die österr Praxis sind die folgenden Haager Ük:
