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1.8.1 Allgemein (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Auf das Firmenbuchverfahren sind gem § 15 Abs 1 FBG die allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes, ausgenommen die §§ 72 bis 77 über das Abänderungsverfahren, anzuwenden.

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