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1.8.2 Formelle und materielle Prüfpflicht (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Anmeldungen sind in formeller und materieller Hinsicht zu prüfen.

In formeller Hinsicht ist insbesondere zu prüfen: Zuständigkeit, Berechtigung des Anmeldenden, Partei bzw Prozessfähigkeit des Antragstellers,

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Vollmacht, Einhaltung der für die Anmeldung geltenden Formvorschriften, Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Tatsachen.

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