Anmeldungen sind in formeller und materieller Hinsicht zu prüfen.
In formeller Hinsicht ist insbesondere zu prüfen: Zuständigkeit, Berechtigung des Anmeldenden, Partei bzw Prozessfähigkeit des Antragstellers, Seite 15Vollmacht, Einhaltung der für die Anmeldung geltenden Formvorschriften, Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Tatsachen.
