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1.8.11 Gerichtsgebühren (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Für Eintragungen in das Firmenbuch sind Gebühren nach Tarifpost 10 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) zu entrichten. Zu finden sind die Tarife des Gerichtsgebührengesetzes unter ihrem § 32. Die Gebühr setzt sich aus einer Eingaben- und einer Eintragungsgebühr zusammen.

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