1.4.1.1. Begriff und Aufgaben
Vereinfacht ausgedrückt lässt sich Personalwirtschaft als jener Teil der Unternehmensführung definieren, der personelle Gestaltungsmöglichkeiten zum Gegenstand hat, die der Erreichung der Unternehmensziele dienen. Die Begriffe „Personalwirtschaft“, „Personalmanagement“, „Personalwesen“ oder auch „Human Resource Management“ (HRM) werden weitgehend synonym verwendet.
In der Personalwirtschaft unterscheidet man zwei grundlegende Ausrichtungen:

