1.4.2.1. Personalbedarfsplanung
Ziel der Personalbedarfsplanung ist die Ermittlung des Nettopersonalbedarfs zu einem bestimmten Zeitpunkt t (Planungszeitpunkt). Dieser gibt die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) an, die zum Planungszeitpunkt zusätzlich (positiver Nettopersonalbedarf) bzw nicht mehr (negativer Nettopersonalbedarf) benötigt werden, um die betrieblichen Aufgaben optimal erledigen zu können. Ein VZÄ entspricht einem Mitarbeiter bei Vollbeschäftigung (Beispiel: Seite 34Ein Unternehmen, das 20 Mitarbeiter hat, von denen zehn ganztags und zehn halbtags beschäftigt sind, weist einen Personalbestand von 15 VZÄ auf).

