vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.4.2. Personalplanung

Reichmann/Sommersguter-Reichmann1. AuflSeptember 2013

1.4.2.1. Personalbedarfsplanung

Ziel der Personalbedarfsplanung ist die Ermittlung des Nettopersonalbedarfs zu einem bestimmten Zeitpunkt t (Planungszeitpunkt). Dieser gibt die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) an, die zum Planungszeitpunkt zusätzlich (positiver Nettopersonalbedarf) bzw nicht mehr (negativer Nettopersonalbedarf) benötigt werden, um die betrieblichen Aufgaben optimal erledigen zu können. Ein VZÄ entspricht einem Mitarbeiter bei Vollbeschäftigung (Beispiel:

Seite 34

Ein Unternehmen, das 20 Mitarbeiter hat, von denen zehn ganztags und zehn halbtags beschäftigt sind, weist einen Personalbestand von 15 VZÄ auf).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte