1.3.1. Vertragsparteien
Die maßgeblichen Akteure bei einer Pauschalreise sind der Reiseveranstalter und der Reisende. Vertragspartner des Reiseveranstalters wird jener Reisende, der für sich und/oder andere Reisende einen Pauschalreisevertrag abschließt. Andere Reisende sind jedoch nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters, sofern der Reisende nicht als ihr Stellvertreter agiert.26

