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1.3. Pauschalreisevertrag

Löw1. AuflAugust 2023

1.3.1. Vertragsparteien

Die maßgeblichen Akteure bei einer Pauschalreise sind der Reiseveranstalter und der Reisende. Vertragspartner des Reiseveranstalters wird jener Reisende, der für sich und/oder andere Reisende einen Pauschalreisevertrag abschließt. Andere Reisende sind jedoch nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters, sofern der Reisende nicht als ihr Stellvertreter agiert.2626Staudinger in Führich/Staudinger, Reiserecht8 § 5 Rz 23 .

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