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1.3 Funktionelle Zuständigkeit (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Die Kompetenzverteilung zwischen Richter und Diplomrechtspfleger ist in § 22 RpflG 1985 geregelt:

Der Wirkungskreis des Diplomrechtspflegers in Sachen des Firmenbuches umfasst alle mit seiner Führung zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich der Verfahren nach § 280a UGB, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat (§ 22 Abs 1 RpflG).

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