Von der zuständigen Geschäftsabteilung des Gerichts wird das sog Fr-Register automationsunterstützt geführt. Jeder einlangende Antrag (Anmeldung) erhält eine eigene Fr-Zahl (Nummer). Die Nummern werden vom ADV-System für jede Geschäftsabteilung jährlich mit 1 beginnend vergeben. Die Nummer besteht aus der fortlaufenden Zahl, der Jahreszahl und einem Prüfbuchstaben (zB 1 Fr 100/22 d). Wenn zu einer Firmenbuchanmeldung etwas nachgereicht werden soll, etwa aufgrund eines Verbesserungsauftrages (§ 17 Abs 1 FBG), muss bei der elektronischen Nachreichung die Firmenbuchnummer und die Fr-Zahl angeführt werden, da ansonsten vom ADV-System ein neuer Geschäftsfall eröffnet wird. Besonders wichtig ist das im Falle einer sprengelüberschreitenden Sitzverlegung. Hier kann das ADV-System die weitere Eingabe ohne der Eingabe einer Fr-Zahl keinem der beiden beteiligten Gerichte (übertragendes und übernehmendes Gericht) zuordnen.
