Das Einkommensteuergesetz 1988 setzt die maßgeblichen Regelungen für die Einkommensteuerpflicht natürlicher Personen. Neben dem Betriebspensionsgesetz, dem Pensionskassengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz lassen sich hieraus die meisten Rückschlüsse für die steuerlich zulässige bzw optimierte Gestaltung der verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ziehen.

