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1.2 Betriebspensionsgesetz (BPG)

Felbinger4. AuflJuni 2011

Das Betriebspensionsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen gegründet werden dürfen, ihre Organisation und Tätigkeit und die arbeitsrechtliche Sicherung von betrieblichen Pensionszusagen.

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