Das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 in der jeweils gültigen Fassung bilden den aktuellen steuerlichen Rahmen für die betriebliche Altersvorsorge. Durch das Betriebspensionsgesetz und das Pensionskassengesetz, die beide im Jahr 1990 in Kraft traten, wird das gesetzliche Fundament für die betriebliche Altersvorsorge erweitert und gefestigt. Schafft das Betriebspensionsgesetz einen Rahmen in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht, so bestimmt das Pensionskassengesetz die organisatorischen Rahmenbedingungen für betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen. Gemeinsam mit dem EStG steht somit das Dreieck Organisation - Steuerrecht - Arbeitsrecht und liefert die Grundlage für die meisten Belange der betrieblichen Altersvorsorge.

