Was gilt bei gepfändeten Personen mit mehreren Arbeitseinkünften?
Wenn ein Dienstnehmer bei verschiedenen Dienstgebern beschäftigt ist (zB mehrere Teilzeitjobs), hat grundsätzlich jeder Dienstgeber das Existenzminimum jeweils für sich ganz normal, dh ohne Rücksicht auf andere Arbeitseinkünfte zu berechnen.
Dasselbe gilt auch im Verhältnis zu beschränkt pfändbaren Sozialleistungen, also zB im Falle

