Änderungen des gesetzlichen Existenzminimums
Die Berechnung des Existenzminimums ist vom Gesetz relativ starr vorgegeben (fixer allgemeiner Grundbetrag und fixe Unterhaltsgrundbeträge, prozentuelle Steigerungsbeträge Näheres siehe auf Seite 30). Eine Berücksichtigung der konkreten Umstände des gepfändeten Schuldners ist daher nur sehr eingeschränkt vorgesehen.

