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16. Erhöhung und Herabsetzung des Existenzminimums

Kraft3. AuflJuni 2014

Änderungen des gesetzlichen Existenzminimums

Die Berechnung des Existenzminimums ist vom Gesetz relativ starr vorgegeben (fixer allgemeiner Grundbetrag und fixe Unterhaltsgrundbeträge, prozentuelle Steigerungsbeträge Näheres siehe auf Seite 30). Eine Berücksichtigung der konkreten Umstände des gepfändeten Schuldners ist daher nur sehr eingeschränkt vorgesehen.

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