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18. Pfändungen bei DV-Ende, Karenz oder Betriebsübergang

Kraft3. AuflJuni 2014

Ist bei Dienstverhältnisende eine Verständigung der Gläubiger erforderlich?

Der Dienstgeber ist im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet, unabhängig vom Rang

alle gerichtlichen Exekutionsgläubiger (§ 301 Abs 4 EO) und(seit 1. 1. 2010) die abgaben- und verwaltungsbehördlichen Pfändungsstellen (§ 70 Abs 3 AbgEO)

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