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16.1 Vorbemerkung

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Die folgenden Ausführungen haben nicht das Ziel einer umfassenden Darstellung des Mietrechts. Vielmehr soll unter Berücksichtigung der typischen Interessenslage von Vereinen ein grober Überblick über Kernbereiche des Mietrechts gegeben werden. Die Lösung konkreter mietrechtlicher Probleme wird meist die Befassung fachkundiger Berater erfordern.

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