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15.3 Der Verein als Bieter im Vergabeverfahren

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Ein Verein kommt natürlich auch als Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers oder eines Sektorenauftraggebers nach den §§ 170–175 BVergG 2018 in Betracht. Bezieht die öffentliche Hand Dienstleistungen von einem Verein, was etwa bei Non-Profit-Organisationen wohl häufig der Fall ist, wird oftmals ein Vergabeverfahren nach dem BVergG 2018 durchzuführen sein.18891889Herzig, Wettbewerbs-, beihilfen- und vergaberechtliche Fragen von Non-Profit-Organisationen, in Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg), Das Recht der Non-Profit-Organisationen (2006) 97 (117).

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