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14. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (KapBG)

Brix1. AuflMai 2014

14.1. Überblick

14/1
Kapitalberichtigungsgesetz (KapBG). Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist nicht im AktG geregelt, sondern für AG (und GmbH) im Kapitalberichtigungsgesetz (KapBG). Sie wird daher auch als Kapitalberichtigung bezeichnet. Die Anwendung des KapBG ist zwingend. Schütt-aus-hol-zurück-Konstruktionen sind deswegen nicht unzulässig. Vielmehr ist dies eine Sachkapitalerhöhung, bei der nach einem Teil der Lehre auf eine Sacheinlageprüfung verzichtet werden kann, wenn die Kernbestimmungen des KapBG (geprüfter Jahresabschluss, Bericht des Vorstands, Erklärung gegenüber dem Firmenbuch) eingehalten werden.666666 Winner in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 1 KapBG Rz 1; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht Rz 3/796; Nagele/Lux in Jabornegg/Strasser, AktG5 Anh nach § 173 § 1 KapBG Rz 1

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