Steuerliche Sechstelbegünstigung für Sonderzahlungen bei Arbeitskräfteüberlassung vom Ausland nach Österreich
Die Einschränkung der steuerlichen Begünstigung des § 67 Abs 1 EStG auf Sonderzahlungen, die sich aufgrund der tatsächlichen Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden, ist in Kombination mit § 3 Abs 4 LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz) dazu geeignet, Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bei grenzüberschreitender Überlassung ihrer Arbeitnehmer nach Österreich in ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu benachteiligen. Werden Sonderzahlungen daher aufgrund der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Norm des § 3 Abs 4 LSD-BG aliquot (in diesem Fall monatlich) neben den laufenden Bezügen ausbezahlt, so ist die steuerliche Begünstigung der Sonderzahlungen gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG dennoch zu gewähren. (BFG 17.03.2025, RV/7103198/2024) |

