OGH 9ObA268/89 (RS0016661)

OGH9ObA268/8922.11.1989

Rechtssatz

Insbesonders unter Berücksichtigung des das Arbeitsrecht beherrschenden Grundsatz des Schutzes des persönlich abhängigen Arbeitnehmers bewirkt eine Vereinbarung, derzufolge der AG durch Ausspruch einer Kündigung den Anspruch des AN auf bereits verdientes Entgelt vernichten kann, eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen des AN, sodaß die Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit erfüllt sind.

Normen

ABGB §879 BIIh

9 ObA 268/89OGH22.11.1989

Veröff: WBl 1990,143 = ZAS 1991/9 S 60

9 ObA 101/90OGH09.05.1990

Beisatz: Eine solche Vereinbarung würde im übrigen auch gegen die gemäß § 40 AngG zwingende Norm des § 16 AngG verstoßen und könnte schon deshalb nicht wirksam vereinbart werden. Dies Grundsätze könnten aber selbst dann nicht unbeachtet bleiben, wenn die Prämie eine freiwillige und widerrufliche Leistung des Dienstgebers ist. (T1) Veröff: WBl 1990,340 = RdW 1990,413 = SZ 63/78

9 ObA 57/97sOGH05.03.1997

Auch; Beis wie T1

8 ObA 167/98mOGH06.07.1998

Auch; Beisatz: Hier: Vereinbarung, durch die der Anspruch auf die Treueprämie für das abgelaufene Dienstjahr vom ungekündigten Bestand des Dienstverhältnisses am darauf folgenden Stichtag abhängig gemacht wird, ist nichtig. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19891122_OGH0002_009OBA00268_8900000_001

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