OGH 9ObA154/87 (RS0077314)

OGH9ObA154/872.12.1987

Rechtssatz

Die pönalisierende Regelung des § 10 Abs 2 UrlG erstreckt sich nur auf den noch nicht verbrauchten Urlaub des laufenden Urlaubsjahres. Nicht verbrauchte Ansprüche auf Urlaub aus früheren Jahren sind daher, soweit nicht Verjährung nach § 4 Abs 5 UrlG eingetreten ist, ohne Rücksicht auf die Art der Lösung des Arbeitsverhältnisses zu entschädigen.

Normen

UrlG §10 Abs2

9 ObA 154/87OGH02.12.1987

Veröff: SZ 60/261 = RdW 1988,202 = WBl 1988,238

9 ObA 300/89OGH20.12.1989

nur: Nicht verbrauchte Ansprüche auf Urlaub aus früheren Jahren sind daher, soweit nicht Verjährung nach § 4 Abs 5 UrlG eingetreten ist, ohne Rücksicht auf die Art der Lösung des Arbeitsverhältnisses zu entschädigen. (T1)

9 ObA 44/97dOGH11.06.1997

nur T1

9 ObA 60/99kOGH05.05.1999
8 ObA 29/03bOGH18.09.2003

Auch

9 ObA 108/03bOGH17.03.2004

Auch

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBA00154_8700000_001

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