OGH 9Bkd5/99 (RS0113415)

OGH9Bkd5/9920.3.2000

Rechtssatz

Der Versuch, einen zivilrechtlichen Anspruch mit der Drohung der Aufrechterhaltung einer strafrechtlichen Verfolgung und darüber hinaus das unrichtige Inaussichtstellen einer gar nicht möglichen wirksamen Zurückziehung der Anzeige können nicht mehr als so geringes Verschulden angesehen werden, bei dem die Anwendung des § 3 DSt möglich wäre.

Normen

DSt 1990 §3
RAO §9

9 Bkd 5/99OGH20.03.2000
15 Bkd 2/05OGH08.05.2006

Vgl auch

23 Ds 5/17pOGH28.08.2017

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verknüpfung der Drohung mit massiver Einschaltung (vorgeblich bereits interessierter) Medien mit der Forderung, die Klage zurückzuziehen und vollen Kostenersatz zu leisten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20000320_OGH0002_009BKD00005_9900000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)