8 ObS 3/94 | OGH | 13.04.1994 |
9 ObA 124/12v | OGH | 29.01.2013 |
Beisatz: Es macht keinen Unterschied, ob der Geldersatz einmalig am Ende des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird oder ob der Arbeitgeber ‑ gewissermaßen als Vorgriff auf diese Einmalzahlung ‑ über die letzte Zeit der Beschäftigung des Dienstnehmers Teilleistungen auf diesen Anspruch erbringt. Anderes könnte nur dann gelten, wenn eine Übereinkunft dahin besteht, vom Ausgleich eines Zeitguthabens durch Zeitausgleich abzugehen und dem Arbeitnehmer die Gutstunden regelmäßig als Überstunden zu entlohnen. (T1) |
8 ObA 64/15t | OGH | 28.06.2016 |
Auch; Beisatz: Anderes hat aber dann zu gelten, wenn eine Übereinkunft dahin besteht, vom Ausgleich eines Zeitguthabens abzugehen und dem Arbeitnehmer die Gutstunden regelmäßig als Überstunden zu entlohnen. (T2) |
9 ObA 144/17t | OGH | 27.02.2018 |
Beis wie T1; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19940413_OGH0002_008OBS00003_9400000_001
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