OGH 8ObA8/98d (RS0109363)

OGH8ObA8/98d26.2.1998

Rechtssatz

"Ehrverletzungen" sind alle Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen zu verletzen. Es sind dies vor allem gegen die Ehre gerichtete strafbare Handlungen iS der §§ 111 ff StGB; aber auch nicht strafbare derartige Handlungen können tatbestandsmäßig sein.

Normen

AngG §27 Z6 E6c
VBG §34 Abs2 litb

8 ObA 8/98dOGH26.02.1998
9 ObA 252/02bOGH23.04.2003

nur: "Ehrverletzungen" sind alle Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen zu verletzen. (T1)

9 ObA 15/03aOGH25.06.2003
8 ObA 68/21iOGH22.10.2021

Vgl; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19980226_OGH0002_008OBA00008_98D0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)