OGH 8ObA61/98y (RS0109658)

OGH8ObA61/98y12.3.1998

Rechtssatz

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß § 7 RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß § 56 Abs 2 JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätestens bei der ersten mündlichen Streitverhandlung zu erfolgen, kann in Verfahren, die erstmalig in dritter Instanz zu einer Kostenbemessung führen können (§ 50 Abs 2 ASGG), eine Abhilfe durch § 7 RATG nicht erfolgen. Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß § 56 Abs 2 letzter Satz JN statt dessen nach § 14 lit a RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden.

Normen

ASGG §58 Abs1
JN §56 Abs2
RATG §7

8 ObA 61/98yOGH12.03.1998
8 ObA 151/00iOGH21.12.2000
8 Ob 12/01zOGH15.02.2001

Ähnlich; Beisatz: Die lediglich für die Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses (§ 528 Abs 2 Z 1a ZPO) maßgebliche Bewertung durch das Rekursgericht stellt keine Bemessungsgrundlage für die Kostenbestimmung dar. Mangels Bewertung des Anspruches im Provisorialverfahren durch die Parteien ist die Bemessungsgrundlage gemäß § 14 lit c RATG zu Grunde zu legen. (T1)

9 ObA 240/02pOGH02.04.2003

Auch; nur: Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß § 56 Abs 2 letzter Satz JN statt dessen nach § 14 lit a RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden. (T2)

8 ObA 79/03fOGH30.10.2003

Vgl; Beisatz: Mangels Bewertung nach RATG ist der "Zweifelsstreitwert" des §14 lita RATG zu Grunde zu legen. (T3); Veröff: SZ 2003/142

9 ObA 121/05tOGH12.07.2006

Vgl aber; Beisatz: Da die im Revisionsverfahren obsiegenden Klägerinnen von der Revisionswerberin die Bewertung des Streitwerts mit 1.000EUR übernommen haben, sind die Kosten auf dieser Basis zuzuerkennen und ist nicht auf den Zweifelsstreitwert nach §14 lita RATG zurückzugreifen. (T4); Veröff: SZ 2006/107

3 Ob 235/09vOGH27.01.2010

Auch

7 Ob 143/12yOGH28.11.2012

Vgl auch; Auch Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19980312_OGH0002_008OBA00061_98Y0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)