OGH 8ObA112/03h (RS0119399)

OGH8ObA112/03h13.7.2006

Rechtssatz

Bei Umwandlung von einem bisher leistungsorientierten Betriebspensionssystem auf ein beitragsorientiertes führt die fehlende Angabe des zu überweisenden Deckungserfordernisses im Übertragungsvertrag nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn beide Parteien an der Pensionsvereinbarung festhalten und sich der Vertragsinhalt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermitteln lässt.

Normen

PKG §48

8 ObA 112/03hOGH20.10.2004
9 ObA 92/04aOGH15.12.2004

Auch; Beisatz: Gegenantrag zum bereits zu 8 ObA 112/03h entschiedenen Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG. (T1)

8 ObA 99/04yOGH04.05.2005

Vgl auch; Beisatz: Aus der mangelnden betragsmäßigen Festlegung des Deckungserfordernisses resultiert nur die Notwendigkeit der Ermittlung des nicht eindeutigen Inhaltes der Betriebsvereinbarung durch Auslegung nach den §§ 6, 7 ABGB, nicht aber deren Nichtigkeit. (T2)

8 ObA 95/05mOGH13.07.2006

Auch

Dokumentnummer

JJR_20041020_OGH0002_008OBA00112_03H0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)