OGH 7Ob802/76 (RS0017515)

OGH7Ob802/762.12.1976

Rechtssatz

Geschäftsgrundlage ist die beim Geschäftsabschluß zu Tage tretende und vom etwaigen Gegner in ihrer Bedeutung erkannte und nicht beanstandete Vorstellung eines Beteiligten oder die gemeinsame Vorstellung der mehreren Beteiligten vom Vorhandensein oder dem Eintritt gewisser Umstände, auf deren Grundlage der Geschäftswille sich aufbaut. Außerdem geschäftlicher Voraussetzungen, die stets einem Geschäft von der Art des geschlossenen zugrunde gelegt werden.

Normen

ABGB §901 II1

7 Ob 802/76OGH02.12.1976

Veröff: NZ 1980,37

5 Ob 796/81OGH20.04.1982

nur: Geschäftsgrundlage ist die beim Geschäftsabschluß zu Tage tretende und vom etwaigen Gegner in ihrer Bedeutung erkannte und nicht beanstandete Vorstellung eines Beteiligten oder die gemeinsame Vorstellung der mehreren Beteiligten vom Vorhandensein oder dem Eintritt gewisser Umstände, auf deren Grundlage der Geschäftswille sich aufbaut. (T1)

5 Ob 537/86OGH08.07.1986

Auch

2 Ob 534/86OGH24.02.1987

nur T1; Veröff: JBl 1987,390

8 Ob 1577/93OGH13.05.1993

nur T1

8 Ob 232/99xOGH09.03.2000

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19761202_OGH0002_0070OB00802_7600000_002

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