7 Ob 690/80 | OGH | 27.11.1980 |
Veröff: SZ 53/162 |
4 Ob 1511/95 | OGH | 31.01.1995 |
2 Ob 208/98x | OGH | 10.09.1998 |
Vgl; Beisatz: Wird ein Lieferort im Sinne des Art 31 UN-Kaufrechtsübk vertraglich vereinbart, so handelt es sich hiebei regelmäßig um Fragen der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandfragen zu verbinden nicht sachgemäß ist; dies gilt vor allem dann, wenn eine Klausel einen Lieferort festlegt, der weder mit dem Ort der Niederlassung des Verkäufers noch des Käufers identisch ist. (T2) |
2 Ob 221/98h | OGH | 10.09.1998 |
Vgl; Beisatz: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. Klauseln, nach denen die Lieferpflicht in der Versendung der Ware besteht, können aber keinen Gerichtsstand am Bestimmungsort begründen. (T1) Veröff: SZ 71/143 |
2 Nd 505/99 | OGH | 04.06.1999 |
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. (T3) |
8 Ob 239/02h | OGH | 23.01.2003 |
Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Auslegung im Einzelfall irrevisibel; außer unvertretbar. (T4) |
4 Ob 147/03a | OGH | 16.12.2003 |
Vgl; Beis wie T3 |
5 Ob 313/03w | OGH | 29.03.2004 |
Vgl aber; Beisatz: Aus der Vereinbarung der Lieferung "Frei Haus" lässt sich die Vereinbarung eines Erfüllungsortes (schon gar nicht für die Kaufpreisschuld) nicht festlegen. Es handelt sich regelmäßig um eine Vereinbarung über die Tragung der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandsfragen nicht sachgemäß zu verbinden sind. (T5) |
7 Ob 203/04k | OGH | 22.12.2004 |
Vgl auch; Beis wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19801127_OGH0002_0070OB00690_8000000_002
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