Normen
KSchG §9
7 Ob 622/82 | OGH | 28.10.1982 |
Veröff: SZ 55/159 |
1 Ob 224/06g | OGH | 27.03.2007 |
Vgl; Beisatz: Leistungsbeschreibungen müssen konkrete Angaben über bestimmte (negative) Sacheigenschaften enthalten, um sie von Gewährleistungsausschlussklauseln abgrenzbar zu machen; aus Umgehungsgründen ist eine besondere Strenge am Platz. (T1); Beisatz: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln in Wasserbezugsverträgen. (T2) |
9 Ob 7/10k | OGH | 03.03.2010 |
Auch; Beisatz: Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Vertragspartner findet - ebenso wie die Überbindung von Gewährleistungspflichten an einen Dritten - im Verhältnis zu Verbrauchern seine Grenze jedenfalls darin, dass die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der Verbraucher nicht beschnitten bzw behindert werden darf. (T3); Beisatz: Die Einschränkung der Gewährleistungsrechte auf jene Ansprüche, die der Verkäufer selbst gegen seine Subunternehmer (Professionisten) oder Lieferanten hat, ist somit unzulässig. (T4) |
7 Ob 222/10p | OGH | 09.03.2011 |
Auch; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19821028_OGH0002_0070OB00622_8200000_002
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