7 Ob 590/57 | OGH | 18.12.1957 |
5 Ob 295/04z | OGH | 11.01.2005 |
Vgl aber; nur: Eine Aufsandungserklärung, die die Einwilligung zur Einverleibung von einer Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig macht, genügt für die Einverleibung nur dann, wenn auch der Eintritt der Bedingung urkundlich, und zwar in der in den §§ 31 und 32 Abs 1 b GBG vorgeschriebenen Form, nachgewiesen wird. (T1); Beisatz: Unter einer auflösenden Bedingung geschlossene Rechtsgeschäfte sind aber eintragungsfähig. (T2); Beisatz: Wenn zu einem unbedingten Kaufvertrag eine ebensolche Aufsandungserklärung abgegeben wird, liegt ein tauglicher Rechtsgrund zum Erwerb des Eigentumsrechts vor. (T3) |
5 Ob 139/17b | OGH | 21.12.2017 |
Vgl auch; Veröff: SZ 2017/148 |
Dokumentnummer
JJR_19571218_OGH0002_0070OB00590_5700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)