OGH 7Ob572/79 (RS0023554)

OGH7Ob572/7915.3.1979

Rechtssatz

Aus dem Titel der Verkehrssicherungspflicht hat der Besitzer eines Gebäudes Gänge und Treppen in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu halten.

Normen

ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IIe

7 Ob 572/79OGH15.03.1979
3 Ob 677/80OGH06.05.1981

Auch; Beisatz: Daß das an sich vorhandene Hoflicht eingeschaltet wird oder doch zumindest das Vorhauslicht eingeschaltet bleibt, wenn zur Nachtzeit ein Besucher zu erwarten ist oder das Haus verläßt, wäre eine notwendige und auch zumutbare Maßnahme. (T1)

1 Ob 741/81OGH18.11.1981
4 Ob 526/87OGH30.06.1987

Auch; Veröff: ZVR 1988/77 S 179

8 Ob 650/88OGH22.09.1988

Auch; Beisatz: Hier: Nicht ausreichend gesichertes Gatter am Abgang zu einer Kellerstiege. (T2)

8 Ob 533/89OGH29.03.1990

Auch

8 Ob 1541/90OGH28.06.1990

Auch; Beisatz: Hier: Der Gastwirt muss im Rahmen des Zumutbaren auch die Zugänge zu seinem Lokal in gefahrlosem Zustand halten. (T3)

5 Ob 521/91OGH11.06.1991

Veröff: SZ 64/76 = RdW 1991,322

1 Ob 5/91OGH24.04.1991

Auch; Veröff: JBl 1991,586

5 Ob 2153/96wOGH24.09.1996

Vgl auch; Beisatz: Erleidet der Mieter durch die mangelhafte Beschaffenheit des Zugangs zum vermieteten Objekt einen Schaden, ist ihm der Vermieter ersatzpflichtig, sofern er nicht nachweisen kann, daß ihn an an der Nichterfüllung seiner Erhaltungspflicht kein Verschulden trifft (§ 1298 ABGB). (T4)

8 Ob 138/10tOGH30.08.2011

Auch; Beisatz: Keine Überspannung zumutbarer Verkehrspflichten, wenn man vom Errichter und Vermieter von Wohnungen in einer Wohnanlage verlangt, dass der Zugangsbereich zu einem Stiegenabgang in die Tiefgarage, die von den Mietern regelmäßig aufgesucht wird, ausreichend ausgeleuchtet wird. (T5)

5 Ob 82/19yOGH22.10.2019

Vgl; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19790315_OGH0002_0070OB00572_7900000_001

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