OGH 7Ob304/97z (RS0108722)

OGH7Ob304/97z29.10.1997

Rechtssatz

Schenkungen in Entsprechung einer sittlichen Pflicht können auch nur einen angemessenen Teil der Zuwendung erfassen.

Normen

ABGB §785 Abs3

7 Ob 304/97zOGH29.10.1997

Veröff: SZ 70/231

1 Ob 46/01yOGH24.04.2001
9 Ob 112/04tOGH06.06.2005

Beisatz: Ist aber der Bestand einer sittlichen Pflicht für eine Schenkung eingewendet und auch erwiesen worden, liegt es an dem dafür beweispflichtigen Kläger, ein Vorbringen dahin zu erstatten, dass nur ein Teil der Zuwendung angemessen gewesen wäre. (T1)

9 Ob 53/05tOGH24.10.2005

Beisatz: Insbesondere bei sehr wertvollen Zuwendungen. (T2)

6 Ob 170/05aOGH09.11.2006

Beisatz: Daraus folgt eine Behauptungslast des Beklagten, der die für seinen Rechtsstandpunkt (d.i. das Vorliegen des Tatbestands des § 785 Abs 3 erster Satz ABGB) günstigen, die Klageansprüche hindernden Tatsachen zu beweisen hat. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19971029_OGH0002_0070OB00304_97Z0000_001

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