OGH 7Ob198/62 (RS0018051)

OGH7Ob198/6227.6.1962

Rechtssatz

Auf die Ungültigkeit eines gemäß § 916 ABGB nichtigen Scheingeschäftes kann sich auch der Dritte berufen.

Normen

ABGB §916 A

7 Ob 198/62OGH27.06.1962

Veröff: SZ 35/71 = EvBl 1963/3 S 14 = RZ 1962,229

3 Ob 156/65OGH17.11.1965

Beisatz: Der benachteiligte Dritte kann den wahren Sachverhalt aufdecken und verlangen, dass das Geschäft auch ihm gegenüber nach seiner wahren Beschaffenheit beurteilt werde, da die Einwendung des Scheingeschäftes nicht nur zwischen den Vertragspartnern erhoben werden, sondern auch der Dritte die Nichtigkeit des Scheingeschäftes geltend machen kann. Hier Scheinkündigung. (T1)

3 Ob 86/70OGH22.07.1970

Beis wie T1; Veröff: SZ 43/134 = EvBl 1971/3 S 16 = MietSlg 22075

3 Ob 4/80OGH12.03.1980
7 Ob 517/80OGH24.04.1980

Beisatz: Pflichtteilsberechtigte Kinder aus Vorehen. (T3)

7 Ob 569/80OGH24.04.1980

Beisatz: Ansprüche der Ehefrau nach § 97 ABGB bei Scheingeschäft über Ehewohnung. (T2)

3 Ob 513/81OGH20.05.1981

Beis wie T1 nur: Der benachteiligte Dritte kann den wahren Sachverhalt aufdecken und verlangen, dass das Geschäft auch ihm gegenüber nach seiner wahren Beschaffenheit beurteilt werde. (T4)

1 Ob 610/81OGH03.06.1981
8 Ob 570/84OGH08.11.1984

Beisatz: Dritter ist jeder, dessen Rechtssphäre durch das Scheingeschäft berührt wird (Hier: verkaufter Liegenschaftsanteil wäre im Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG einzubeziehen). (T5)

8 Ob 585/85OGH21.11.1985
5 Ob 503/87OGH04.12.1987

Beis wie T5

7 Ob 559/90OGH07.06.1990

Vgl auch; Beisatz: Nur gutgläubige Dritte werden im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäftes geschützt. Dritter ist jeder, dessen Rechtssphäre durch das Scheingeschäft berührt wird. (T6) Veröff: SZ 63/94 = GesRZ 1991,103 = ecolex 1991,28 = RdW 1991,42 = JBl 1991,397

8 Ob 513/94OGH13.04.1994

Vgl auch; Beis wie T6

7 Ob 116/05tOGH28.09.2005

Vgl auch; Beis wie T6

10 Ob 26/08hOGH23.09.2008

Vgl auch; Beisatz: Nur gutgläubige Dritte werden im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts geschützt, das heißt, sie können ungeachtet der Ungültigkeit des Geschäfts verlangen, so behandelt zu werden, als wäre das Geschäft gültig. Sie können sich aber auch auf die Nichtigkeit des vorgegebenen Vertragsschlusses berufen. (T7); Beisatz: Diese Rechtsfolgen gelten in gleicher Weise für den Fall, dass mangels Erklärungsbewusstseins kein wirksames Geschäft zustande gekommen ist. (T8)

Dokumentnummer

JJR_19620627_OGH0002_0070OB00198_6200000_001

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