Normen
6 Ob 78/06y | OGH | 24.05.2006 |
6 Ob 87/07y | OGH | 25.05.2007 |
Auch; Beisatz: Eine subsidiäre Anmeldungsbefugnis des Stifters hinsichtlich der Änderung der Stiftungsurkunde besteht nicht. (T1) Veröff: SZ 2007/86 |
6 Ob 261/09i | OGH | 14.01.2010 |
6 Ob 73/14z | OGH | 26.06.2014 |
Vgl aber; Beisatz: Nach § 27 PSG kommt ‑ ebenso wie nach einzelnen anderen Bestimmungen des PSG ‑ auch einzelnen Organmitgliedern Antrags‑ und Rekurslegitimation zu. Für das Eintragungsverfahren selbst besteht aber keine vergleichbare Vorschrift. (T2) |
6 Ob 98/14a | OGH | 28.08.2014 |
Auch; Beisatz: Auch wenn sich im Regelfall der Stiftungsvorstand gegen die Abweisung seines Eintragungsbegehrens wehren wird, muss ihm eine Rechtsmittellegitimation auch dann eingeräumt werden, wenn das Firmenbuch eine Eintragung entgegen seinen mitgeteilten Bedenken vornimmt. (T3) |
6 Ob 198/13f | OGH | 09.10.2014 |
Auch; Veröff: SZ 2014/92 |
6 Ob 95/15m | OGH | 29.06.2015 |
Beis wie T3; Beisatz: Ein Fall der Kostenersatzpflicht nach § 78 Abs 2 AußStrG iVm § 15 Abs 1 FBG liegt nicht vor. Der Stiftungsvorstand schreitet hier nicht in Verfolgung eigener Interessen, sondern für die Privatstiftung ein, sodass es keine Parteienmehrheit gibt. (T4); Veröff: SZ 2015/64 |
6 Ob 108/15y | OGH | 21.12.2015 |
Auch; Beis ähnlich wie T3; Veröff: SZ 2015/143 |
6 Ob 119/16t | OGH | 20.07.2016 |
Vgl auch; Beisatz: Im Fall des Unterliegens ist die Kostenersatzpflicht der Privatstiftung aufzuerlegen: Zwar kommt dem Vorstand im Verfahren nach § 33 Abs 2 PSG Antrags‑ und Rechtsmittellegitimation zu; materiell schreitet dieser dabei jedoch für die Privatstiftung ein. (T5); Veröff: SZ 2016/71 |
6 Ob 211/20b | OGH | 25.11.2020 |
Vgl; Im Verfahren zur Genehmigung und Eintragung einer Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 PSG kommen – anders als im Verfahren zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und auf Auflösung der Privatstiftung bzw Aufhebung eines Auflösungsbeschlusses des Vorstands durch das Gericht nach § 35 Abs 3 und 4 PSG – Antrags- und Rechtsmittellegitimation nur dem Vorstand als Gesamtorgan und nicht auch einzelnen Vorstandsmitgliedern persönlich zu. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20060524_OGH0002_0060OB00078_06Y0000_002
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