Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Die pflichtteilsberechtigte Antragstellerin strebt die Akteneinsicht in den Pflegschaftsakt ihrer verstorbenen Mutter an. Die angefochtene Entscheidung steht mit der oberstgerichtlichen Judikatur im Einklang, dass einem künftigen Prozessgegner des Pflegebefohlenen wegen dessen zur wahrenden Interessen an der Geheimhaltung personenbezogener Tatsachen aus dem Bereich der Familien- und Vermögensverhältnisse grundsätzlich keine Akteneinsicht zu gewähren ist (so schon SZ 47/141; 8 Ob 71/03d). In der Entscheidung 4 Ob 125/97d wurde das Interesse eines Alleinerben an der Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt der Verstorbenen verneint.
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