6 Ob 605/83 | OGH | 14.11.1985 |
Veröff: ZVR 1987/112 S 339 |
8 Ob 201/97k | OGH | 13.11.1997 |
nur: Für die Verminderung des verschafften Nutzens unter das übliche Entgelt der vom Kondiktionsgläubiger erbrachten Leistung ist der Kondiktionsschuldner beweispflichtig. (T1) |
6 Ob 29/06t | OGH | 09.03.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers- trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig. (T2); Beisatz: Hier: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach §1435 ABGB. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19851114_OGH0002_0060OB00605_8300000_004
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)