OGH 6Ob586/86 (RS0009052)

OGH6Ob586/8612.6.1986

Rechtssatz

Auch einem Verhalten, das sich als Akt unzulässiger Selbsthilfe darstellt, kann ein bestimmter Erklärungswert zugemessen werden. Hat der Verpächter dem Pächter vorher ein "Ultimatum" gesetzt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vertragsgemäße Zahlungen zu leisten, und sperrt er ihn nach fruchtlosem Verstreichen der Frist aus dem Pachtlokal aus, so kann diesem Selbsthilfeverhalten des Verpächters kein anderer Erklärungswert als der Wille, das Bestandverhältnis zu beenden, beigemessen werden.

Normen

ABGB §19
ABGB §344
ABGB §863 Abs1 FI
ABGB §1118 A1

6 Ob 586/86OGH12.06.1986

EvBl 1987/144 S 533

8 Ob 79/19dOGH29.08.2019

Auch; Beisatz: Hier: Ausgedingsvertrag. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19860612_OGH0002_0060OB00586_8600000_001

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