Rechtssatz
Wenn der Besteller die Behebung der Mängel durch den Unternehmer nicht mehr zulässt, aber auch keine gesetzmäßigen Konsequenzen aus der bisherigen Nichtbehebung der Mängel zieht, kann er die Bezahlung des einem berechtigten Preisminderungsanspruch entsprechend verringerten Werklohnes nicht mit der Begründung verweigern, das Werk sei noch nicht vollendet (vgl dazu SZ 39/208).
3 Ob 663/79 | OGH | 09.04.1980 |
Vgl auch |
3 Ob 565/80 | OGH | 30.07.1980 |
Auch |
7 Ob 741/81 | OGH | 14.01.1982 |
Vgl |
2 Ob 1503/83 | OGH | 13.09.1983 |
Beisatz: Außerordentliche Revision nicht angenommen. (T1) |
4 Ob 2073/96y | OGH | 30.04.1996 |
nur: Wenn der Besteller die Behebung der Mängel durch den Unternehmer nicht mehr zulässt, kann er die Bezahlung des einem berechtigten Preisminderungsanspruch entsprechend verringerten Werklohnes nicht mit der Begründung verweigern, das Werk sei noch nicht vollendet. (T2) <br/>Beisatz: Ebenso, wenn der Besteller die Mängelbehebung durch den Unternehmer geradezu vereitelt hat. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19760129_OGH0002_0060OB00505_7600000_001
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