OGH 5Ob72/99w (RS0111645)

OGH5Ob72/99w23.3.1999

Rechtssatz

Rechtserwerbe an Baugrundstücken im Sinn des § 16, welche außerhalb einer Vorbehaltsgemeinde gelegen sind, sind ohne vorherige Befassung der Grundverkehrsbehörde zu verbüchern, es sei denn, der Rechtserwerber ist ein Ausländer. Ist dieser aufgrund des Europarechts einem Inländer gleichgestellt, so hat er darüber einen rechtskräftigen Bescheid gemäß § 22 Abs 3 StmkGVG vorzulegen.

Normen

AEUV Lissabon Art63
EG Amsterdam Art56
stmkGVG §5
stmkGVG §16
stmkGVG §22 Abs3
stmkGVG §30 Abs2
TirGVG 1996 §3 Abs2
TirGVG 1996 §4
Wr Ausländergrunderwerbsgesetz §5 Abs1
Wr Ausländergrunderwerbsgesetz §5 Abs4

5 Ob 72/99wOGH23.03.1999
5 Ob 58/04xOGH29.10.2004

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Die in § 22 Abs 3 StmkGVG normierte Verpflichtung widerspricht der europarechtlichen Regelung über die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 EG-Vertrag). Kraft des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts darf diese Bestimmung von den innerstaatlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden. Als gelindestes Mittel zur Eröffnung nachträglicher Sanktionsmöglichkeiten für Gesetzesverstöße im Sinn der Judikatur des EuGH ist die Verständigung der zuständigen Grundverkehrsbehörde erster Instanz anzusehen. (T1)

5 Ob 212/06xOGH24.10.2006

Ausdrücklich gegenteilig; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 5 Abs 1 und 4 Wr Ausländergrunderwerbsgesetz. (T2)

3 Ob 258/06xOGH21.12.2006

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zulassung als Bieter bei Zwangsversteigerung. (T3)

6 Ob 27/10dOGH19.03.2010

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Die Grundsätze der Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 EG bzw Art 63 AEUV) stehen einem Anteilserwerbsgeschäften vorangehenden Genehmigungsverfahren wie zB nach § 4 Abs 1 lit h TirGVG 1996 entgegen. (T4)

5 Ob 236/10gOGH09.02.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: § 3 VbgGVG. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0050OB00072_99W0000_003

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