OGH 5Ob72/99w (RS0111644)

OGH5Ob72/99w23.3.1999

Rechtssatz

Über die Gleichstellung ist gegebenenfalls (wenn dies nicht bereits in einem anderen Verfahren als Vorfrage beurteilt wird) eine Negativbestätigung auszustellen (Schneider, Handbuch 91). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die aufgrund des Europarechts mit Inländern gleichzubehandelnden EU-Bürger nicht als Ausländer gelten und somit nicht dem Abschnitt über den Ausländergrundverkehr (§§ 22 ff), sondern wie Inländer den Abschnitten über den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr beziehungsweise den Baugrundverkehr unterliegen.

Normen

AEUV Lissabon Art63
EG Amsterdam Art 56
stmkGVG §22 Abs2
stmkGVG §22 Abs3
TirGVG 1996 §3 Abs2
TirGVG 1996 §4
Wr Ausländergrunderwerbsgesetz §5 Abs1
Wr Ausländergrunderwerbsgesetz §5 Abs4:

5 Ob 72/99wOGH23.03.1999
5 Ob 58/04xOGH29.10.2004

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Die in § 22 Abs 3 StmkGVG normierte Verpflichtung widerspricht der europarechtlichen Regelung über die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 EG-Vertrag). Kraft des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts darf diese Bestimmung von den innerstaatlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden. Als gelindestes Mittel zur Eröffnung nachträglicher Sanktionsmöglichkeiten für Gesetzesverstöße im Sinn der Judikatur des EuGH ist die Verständigung der zuständigen Grundverkehrsbehörde erster Instanz anzusehen. (T1)

5 Ob 212/06xOGH24.10.2006

Ausdrücklich gegenteilig; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 5 Abs 1 und 4 Wr Ausländergrunderwerbsgesetz. (T2)

3 Ob 258/06xOGH21.12.2006

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zulassung als Bieter bei Zwangsversteigerung. (T3)

6 Ob 27/10dOGH19.03.2010

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Die Grundsätze der Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 EG bzw Art 63 AEUV) stehen einem Anteilserwerbsgeschäften vorangehenden Genehmigungsverfahren wie zB nach § 4 Abs 1 lit h TirGVG 1996 entgegen. (T4)

5 Ob 27/15dOGH25.08.2015

Gegenteilig; Beisatz: Die Bindung des Liegenschaftserwerbs durch Personen, die ‑ wie schweizer (natürliche) Personen ‑ als Inländer zu behandeln sind, an eine Negativbestätigung ist gemeinschaftswidrig, was unmittelbar im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen ist. (T5)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0050OB00072_99W0000_002

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