5 Ob 573/80 | OGH | 02.09.1980 |
Veröff: SZ 53/108 |
4 Ob 549/88 | OGH | 28.06.1988 |
Vgl aber |
7 Ob 554/89 | OGH | 06.04.1989 |
Auch; nur: Zur Widerlegung dieser Annahme, für die die Lebenserfahrung spricht, träfe den Überträger der Wohnrechte die Behauptungs- und Beweislast. (T1) Beisatz: Hier: Dann wenn es sich um eine Ware mit verkehrsüblichen Preis (Wohnung bestimmter Art und Ausstattung) handelt, wird man tatsächlich von der allgemein Lebenserfahrung ausgehen können, daß in der Regel marktorientierte verkehrsübliche Entgelte verlangt und versprochen werden. Nur wenn ein Fall mit solchen konkreten Voraussetzungen vorläge, könnte man zu der Umkehr der Beweislast gelangen. (T2) |
1 Ob 377/97s | OGH | 15.12.1997 |
Auch; nur: Der Irrtum eines Erwerbers von Wohnungsrechten über die Größe der Wohnfläche nach Quadratmetern ist ein Geschäftsirrtum, der in aller Regel auch als beachtlich anzusehen sein wird, weil im allgemeinen das Entgelt für Wohnungsrechte durch die Größe der Wohnfläche nicht unmaßgeblich bestimmt wird. (T3) |
1 Ob 32/98g | OGH | 19.05.1998 |
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Liegenschaftskauf. (T4) |
4 Ob 98/13k | OGH | 18.06.2013 |
Vgl auch; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19800902_OGH0002_0050OB00573_8000000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)