Rechtssatz
Es muss zur Beurteilung der Anwendbarkeit der Vorschrift über das Verbrauchergeschäft konkret geprüft werden, ob sich eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit einer Person in Bezug auf das konkrete Rechtsgeschäft mit einer bestimmten Person wegen der auch hiezu erforderlichen dauernden Organisation als unternehmerisch darstellt, weil die Beurteilung als Verbrauchergeschäft nur von dem funktionellen Verhältnis zwischen den Streitteilen abhängt.
8 Ob 9/81 | OGH | 09.04.1981 |
Veröff: SZ 54/58 = EvBl 1981/189 S 548 = JBl 1982,313 (teilweise kritisch Iro) |
7 Ob 515/82 | OGH | 21.10.1982 |
Beisatz: Es kommt hiebei nicht auf eine bestimmte Betriebsgröße der Unternehmen des § 1 KSchG, ein Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation an. (T1) |
5 Ob 509/92 | OGH | 10.03.1992 |
Auch; Beisatz: Es kommt nicht auf die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit, sondern auf die Notwendigkeit einer auf Dauer angelegten Betriebsorganisation an. (T2) <br/>Veröff: SZ 65/37 = JBl 1992,796 = ImmZ 1993,54 |
7 Ob 170/98w | OGH | 27.01.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollen all jene Akte, die letztlich zu einem Leistungsaustausch zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher führen, in den Geltungsbereich dieser Norm fallen. (T3)<br/>Veröff: SZ 72/12 |
7 Ob 228/02h | OGH | 11.12.2002 |
Vgl auch; nur: Die Beurteilung als Verbrauchergeschäft hängt nur von dem funktionellen Verhältnis zwischen den Streitteilen ab. (T4) |
4 Ob 204/12x | OGH | 15.01.2013 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Unternehmerisches Handeln auf eBay. (T5)<br/>Veröff: SZ 2013/1 |
Dokumentnummer
JJR_19800708_OGH0002_0050OB00570_8000000_005
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